
Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen "digitalen Voyeurismus" angekündigt.
Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen
Der Gesetzentwurf müsse zeitnah kommen, verlangte NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat. Ein entsprechender Vorstoß seines Bundeslandes, Niedersachsens und des Saarlands soll nun in Bundesrats-Ausschüssen beraten werden. Darin geht es auch um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. "Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann."
Bilder können in Sekunden weltweite Verbreitung finden
Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) wies auf die potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene hin. Technische Entwicklungen machten es heute leichter denn je, Bildaufnahmen zu fertigen, zu speichern und in Sekunden weltweit zu verbreiten.
Das Grundgesetz sichere die sexuelle Selbstbestimmung, argumentierte der nordrhein-westfälische Minister Limbach. "Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden oder eben nicht." Betroffene würden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. "Saunen, Umkleiden, Duschen oder ähnliche Orte sind Rückzugsräume. Menschen begeben sich dorthin in dem festen Vertrauen, dass diese Orte geschützt sind."
Was heute schon gilt
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
NEUESTE BEITRÄGE
- 1
Bundesliga News: Frankfurt verliert erneut - Leipzig stolpert gegen Mainz31.01.2026 - 2
Anja Kling im TV: Die Termine für ihre nächsten TV-Auftritte16.01.2026 - 3
Hertha BSC News: Spektakel ohne Sieger: KSC und Hertha trennen sich 2:224.01.2026 - 4
Marrakech Open: Kirkov / Stevens siegt gegen Arribage / Albano03.04.2026 - 5
NFL 2026: Swift-Verlobter Kelce macht bei Chiefs weiter11.03.2026
Ähnliche Artikel
SF Schwaikheim 4 - TSV Haubersbronn (Handball): Sieg für SF Schwaikheim 4 mit Topscorer Dirk Ebert11.02.2026
Leipzig: Leichtes Erdbeben in Region Leipzig gemessen15.04.2026
Fußball News: ARD-Reporterin Lea Wagner ist schwanger04.03.2026
NBA 2026 heute: Indiana Pacers vs. Dallas Mavericks Livestream22.02.2026
Champions League: Bayern feiern Olise und ein "Statement" - Neue Torwartsorgen11.03.2026
Olympia 2026: Gold, Tränen und Glamour: Jutta Leerdam und ihre Krönung10.02.2026
Vulkan-Alarm auf Teneriffa?: Tausende Mini-Beben alarmieren Forscher - Stadt bereitet Evakuierungsszenarien vor16.03.2026
Olympia 2026: Finnischer Ski-Freestyler sorgt mit Sturz für Schreckmoment15.02.2026
Fußball News: FIFA-Präsident Infantino: Bin stolz, Libanese zu sein17.02.2026
Fußball News: Klassenerhalt greifbar: Kiel fertigt Kaiserslautern ab17.04.2026














