
Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen "digitalen Voyeurismus" angekündigt.
Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen
Der Gesetzentwurf müsse zeitnah kommen, verlangte NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat. Ein entsprechender Vorstoß seines Bundeslandes, Niedersachsens und des Saarlands soll nun in Bundesrats-Ausschüssen beraten werden. Darin geht es auch um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. "Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann."
Bilder können in Sekunden weltweite Verbreitung finden
Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) wies auf die potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene hin. Technische Entwicklungen machten es heute leichter denn je, Bildaufnahmen zu fertigen, zu speichern und in Sekunden weltweit zu verbreiten.
Das Grundgesetz sichere die sexuelle Selbstbestimmung, argumentierte der nordrhein-westfälische Minister Limbach. "Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden oder eben nicht." Betroffene würden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. "Saunen, Umkleiden, Duschen oder ähnliche Orte sind Rückzugsräume. Menschen begeben sich dorthin in dem festen Vertrauen, dass diese Orte geschützt sind."
Was heute schon gilt
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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